Übergangsfrist vorbei: Crowdinvesting-Plattformen brauchen jetzt eine Zulassung
Crowdinvesting und BaFin: Seit 10. November 2023 brauchen Plattformen eine Zulassung nach der EU-Verordnung. Woran Anleger seriöse Plattformen jetzt erkennen.

Für Crowdinvesting und Crowdlending gilt jetzt endgültig das neue EU-Recht. Am 10. November 2023 ist die Übergangsfrist abgelaufen, die bestehenden Plattformen nach dem Start der Schwarmfinanzierungsverordnung eingeräumt worden war. Für Crowdinvesting heißt das: ohne Zulassung, in Deutschland von der BaFin, keine Vermittlung mehr im Anwendungsbereich der Verordnung.
Was ist passiert?
Seit November 2021 gilt die Verordnung (EU) 2020/1503 für Plattformen, die Beteiligungen und Kredite an Privatanleger vermitteln. Plattformen, die schon vorher nach nationalem Recht tätig waren, durften bis zum 10. November 2023 weitermachen. Diese Frist ist nun vorbei. Wer Angebote bis 5 Millionen Euro je Projektträger und Jahr vermittelt, braucht seitdem eine Zulassung als Schwarmfinanzierungsdienstleister.
Größere Angebote fallen nicht unter die Verordnung. Sie können über andere Wege vermittelt werden, etwa über gebundene Vermittler mit eigenen rechtlichen Grundlagen.
Woran Anleger seriöse Plattformen erkennen
- Zulassung: Die Plattform nennt ihre Zulassung nach der Verordnung (EU) 2020/1503 und die zuständige Aufsicht. Für deutsche Plattformen lässt sich das in der Unternehmensdatenbank der BaFin prüfen.
- Informationsblatt: Zu jedem Projekt gibt es ein Anlagebasisinformationsblatt mit Risiken, Kosten und Angaben zum Projektträger.
- Kenntnistest: Unerfahrene Anleger müssen vor der ersten Investition einen Test absolvieren und bei größeren Beträgen einen Warnhinweis bestätigen.
- Bilanz früherer Projekte: Seriöse Plattformen zeigen offen, welche Projekte zurückgezahlt haben und welche ausgefallen sind.
Einordnung
Die Zulassungspflicht schafft einheitliche Standards, bringt aber höhere Kosten für die Plattformen. Für Anleger bleibt das Grundprinzip unverändert: Crowdinvesting ist eine riskante Geldanlage, ein Totalverlust ist möglich. Wie Beteiligungen funktionieren, erklärt unser Ratgeber zu Crowdinvesting, die Kreditvariante steht im Ratgeber zu Crowdlending.
Quellen
- Crowdfunding: Handlungsbedarf für Plattformbetreiber ADVANT Beiten abgerufen am 8. November 2026
- Schwarmfinanzierung und ECSP-Lizenz BTC-Echo abgerufen am 8. November 2026
- Verordnung (EU) 2020/1503 über Europäische Schwarmfinanzierungsdienstleister EUR-Lex abgerufen am 8. November 2026


